Ernennung zum Studienreferendar durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
So oder so ähnlich erklang es mehrmals am Montag, den 10.01.2022 aus verschiedenen Räumen der Seminare für Ausbildung und Weiterbildung der Lehrkräfte in Karlsruhe, Heidelberg, Freiburg oder Stuttgart. An diesem Montag, an dem sich alles verändert hat. Nunja, strenggenommen ist es erst einmal nur mein beruflicher Status. Dieser wechselte am besagten Morgen vom Studenten zum Beamten auf Widerruf. Nach Nachsprechen des angeführten Diensteides nach LBG BW § 47 und einer Unterschrift war der neue Status besiegelt.
Ab diesen Zeitpunkt gelten für alle Studienreferendare nun andere Regeln als in der Universität: in seiner Funktion als Beamter auf Widerruf ist der gemeine Studienreferendar den Vorgesetzten des Seminars untergeordnet. Ganz oben in der Hierarchie steht weiterhin die Dienstvorgesetzte
Sylvia M. Felder als aktuelle Regierungspräsidentin des Landes Baden-Württemberg. Anders als im Studium sind meine Mentor*innen und Ausbilder*innen nun gegenüber mir "weisungsberechtigt" und können Dienstanweisungen geben. Serious business.
Neben dem erstmals coronabedingten geringen und nur kurzzeitigen persönlichen Kontakt zu meinen Mitreferendaren und -referendarinnen, realisierte ich mein lange geplantes Vorhaben und stellte mich im #twitterlehrerzimmer, meines Erachtens nach der Platz für innovationsfreudige und digitalisierungsaffine Lehrer*innen im Internet, vor. Die Resonanz war überwältigend und unglaublich herzlich!
Es war, als wollte mich der Algorithmus von Twitter direkt anfüttern, mehr auf der Plattform zu interagieren ;) Ich denke, ich muss noch meinen Platz im #twlz finden. Wahrscheinlich werde ich verschiedene gelungene Unterrichtsmaterialien teilen und mich ab und an in die Diskussion einklinken.
Nun aber noch ein kleiner Ausblick über das, was mich nun grob die nächsten Monate erwartet: Die ausstehende Zeit ist gut gefüllt! Sie beginnt mit der ersten Phase im Referendariat, welche bis zu den Sommerferien andauert. Über diese Zeit verteilt werden wöchentlich circa 9 Stunden unterrichtet. Dabei ist es wichtig, die Stunden möglichst gleich auf alle Klassenstufen zu verteilen. Es folgen vier beratende Unterrichtsbesuche durch die Fachleiter.
Sind diese zufriedenstellend , geht es nach einem Ausbildungsgespräch über in Phase Zwei, in der ein selbstständiger und kontinuierlicher Lehrauftrag mit circa 10 Wochenstunden wartet. Dieser startet direkt nach den Sommerferien und wird begleitet von einer mündlichen Prüfung in Schulrecht sowie dem Verfassen einer wissenschaftlichen Dokumentation. Mein bisheriges Wissen über die Kriterien lässt mich diese als eine Art kürzere, angewandte Masterarbeit betrachten. Ist diese durchgeführt und abgegeben, beginnt der Zeitraum der Lehrproben. Hierbei wird ein Zeitraum festgelegt, in dem Prüfer*innen des Seminars mich mit einer Vorwarnung von drei Tagen Vorlauf im Unterricht besuchen und bewerten. Sind drei Lehrproben erfolgt und meine glanzvollen Meisterstücke bewertet, folgt die Phase der Kolloquien, in denen fachdidaktische und pädagogisch-psychologische Inhalte ebenfalls mündlich geprüft werden. Die letzte und auch gewichtigste Komponente der Gesamtbeurteilung stellt die Beurteilung der Schulleitung meiner Schule dar. Wurde diese ausgestellt, hat das Referendariat ziemlich sein Ende erreicht. Im Anschluss finden lediglich noch einige Zusatzausbildugnen oder Bilanzgespräche statt. Nach ebenfalls erfolgreichen Absolvierung dieser folgen verdient die ersten "richtigen" Sommerferien.